Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern (Beisitzer). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden jeweils allein und im Übrigen durch die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.