Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus 5 bis 8 Mitgliedern: dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in, dem/der Kreisgartenfachberater/in und bis zu vier Besitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils allein, im Übrigen durch die einfache Mehrheit der weiteren bestellten Vorstandsmitglieder.