Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den stellvertretetenden Vorsitzenden allein, im Übrigen durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.