| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften ab einem Geschäftswert von 800,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. |