Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 3000,00 EUR der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.