| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes wird insofern beschränkt, als diejenigen Rechtshandlungen und Urkunden, welche den Verein zu vermögensrechtlichen Leistungen von mehr als 250,00 EUR für den Einzelfall verpflichten, auch von dem Kassenwart zu unterzeichnen sind. Bei dessen Abwesenheit wird dieser von einem anderen Vorstandsmitglied vertreten. |