| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und dem ersten und zweiten Vizepräsidenten. |