| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom Vorsitzenden und dem Kassenwart gemeinsam oder vom stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart gemeinsam vertreten. Bei Rechtsgeschäften über 200,00 EUR entscheidet der erweiterte Vorstand. |