Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, einem oder mehreren stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Bei Arbeits- und Kreditverträgen wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.