| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sine des § 26 BGB Vereins besteht aus mindestens vier Personen, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. |