Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Für Rechtshandlungen von mehr als 50.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.