Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens einem Mitglied, höchstens aber aus drei Mitgliedern des Vereins. Sofern der Vorstand von drei Mitgliedern gebildet wird, besteht er aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand vertreten. Der 1. Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.