Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder den stellvertretenden Vorsitzenden und den Schatzmeister gemeinsam oder jeweils in Gemeinschaft mit dem Vorsitzenden.