Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem 1. Vizepräsidenten und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Aufnahme von Darlehen über 5.000,00 Euro bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung.