Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem Schriftführer/in und der/dem Schatzmeister/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist insofern beschränkt, als dass es bei Rechtsgeschäften ab 1.000,00 € der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf, dies gilt nicht für Zahlungen, bei denen der Verein lediglich als Vermittler auftritt, wie zweck- oder projektgebundene Spenden und Fördermittel o.ä..