| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, als dass zu Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Kreditaufnahme mit einem Wert über 1.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. |