Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert über 500,00 EUR ist die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich.