Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten. Für Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als 1000,00 EUR belasten, bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung.