Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Vertretungsmacht der Vorstandsmitglieder ist in der Weise beschränkt, dass sie bei Rechtsgeschäften von mehr als 200,- € verpflichtet sind, die Zustimmung des Vorstands einzuholen.