| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern. Der Vorsitzende und die Stellvertreter sind jeweils allein berechtigt, den Verein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Bei Rechtsgeschäften über 2000 EURO sind zwei Vorstandsmitglieder nur gemeinsam vertretungsberechtigt. |