Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem ersten Kassenwart, dem zweiten Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.