| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und dem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden bzw. Stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. |