| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schriftführer und dem Kassierer.
Der Verein wird vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich, von denen eines der Vorsitzende oder sein Stellvertreter und eines der Schriftführer oder der Kassierer sein muss. |