Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schriftführer und dem Kassierer.
Der Verein wird vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich, von denen einer der Vorsitzende oder der Stellvertreter sein muss und einer der Schriftführer oder Kassierer.