Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und einem oder mehreren Beisitzern.
Der Verein wird vertreten durch den 1. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.