Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, zwei Vorstandsmitgliedern und dem Zeugwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.