Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassierer. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es den Verein allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.