Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister sowie dem 1. Beisitzer und dem 2. Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils allein oder durch den Schatzmeister jeweils gemeinsam mit dem 1. Beisitzer oder 2. Beisitzer vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, als dass er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert über 2.000,00 EUR der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.