| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Kreisvorsitzenden, dem 2. Kreisvorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. oder den 2. Kreisvorsitzenden zusammen mit dem Schatzmeister. |