Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein, oder dem stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über 150,00 € sind für den Verein nur verbindlich, wenn der gesamte Vorstand zugestimmt hat.