Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 1.200,- EUR ist die Zustimmung des gesamten Vorstandes erforderlich.
Zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 3.000,- EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.