Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern (dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schatzmeister).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Stellvertreter allein vertreten, im Übrigen vertreten die Vorstandsmitglieder gemeinsam.