Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, als dass er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von über 750,00 EUR der Zustimmung des gesamten Vorstandes bedarf.