| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied. |