Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird wird vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 511,29 EUR der Zustimmung des erweiterten Vorstandes bedarf.