Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Entscheidungen über ein Finanzvolumen von über 50.000,00 EUR bedürfen der einstimmigen Mehrheit aller Vorstandsmitglieder.