Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Protokollführer und weiteren bis zu 3 Vorstandsmitgliedern.
Der Vorsitzende und der Stellvertretende Vorsitzende sind allein vertretungsberechtigt. Die anderen Vorstandsmitglieder sind jeweils zu zweit vertretungsberechtigt.