Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden/Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte -finanzielle Belastungen des Vereins- ab 300,00 EUR bedürfen der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung.