Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 5.000,00 € der Zustimmung des erweiterten Vorstandes bedarf.