Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsberechtigung des einzelnen Vorstandsmitgliedes ist auf einen Wertumfang von 500,00 EUR beschränkt. Rechtsgeschäfte über 1.500,00 EUR bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.