| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 1.000,00 DM, der Anstellung und Entlassung von Arbeitnehmern und der Anmietung von Geschäftsräumen vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. |