| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart
Gerichtlich und außergerichtlich vertritt der Vorsitzende gemeinsam mit dem Kassenwart oder der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam mit dem Kassenwart. |