Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht dem Vorsitzenden, drei stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Vereins wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei der übrigen Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Vorsitzende darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.