Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Kassierer und dem Schriftführer.
der Verin wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, von denen eines der Vorsitzende oder der Stellvertreter und eines der Schriftführer oder der Kassierer sein muß.