Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Bei Geschäften mit einem Gegenstandswert von mehr als 2000,00 EUR ist die Zustimmung aller Beisitzer oder der Mitgliedermehrheit erforderlich.