Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1.Stellvertretenden Vorsitzenden und dem 2.Stellvertretenden Vorsitzenden.
Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorsitzende vertritt jeweils mit einem stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam.