Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Alleinvertretungsmacht der Vorstandsmitglieder ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 500,- EUR, die Anstellung und Entlassung von Arbeitnehmern und die Anmietung von Geschäftsräumen der Vertretung von zwei Vorstandsmitgliedern bedarf.