Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass es bei Rechtsgeschäften von mehr als 500,00 EUR der Zustimmung von zwei Mitgliedern des erweiterten Vorstandes bedarf.