Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und einem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.