Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden.
Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder ist allein vertretungsberechtigt.
Der Vorstand ist berechtigt, Rechtsgeschäft bis 30.000,00 DM zu tätigen. Bei höheren Beträgen entscheidet die Mitgliederversammlung.